AG TuWas
(Hrg.): Leitfaden Sozialhilfe 10. Auflage, September 2018, © 2018 DVS
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Die Sozialleistungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen sind in den letzten Jahren durch mehrere Pflegestärkungsgesetze und das Bundesteilhabegesetz grundlegend geändert worden. Wie sich die Veränderungen für die Praxis auswirken werden, ist in einigen Bereichen noch nicht richtig absehbar. Der letzte Teil der Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz mit wesentlichen Veränderungen der bisherigen Sozialhilfeleistungen für behinderte Menschen tritt erst im Jahr 2020 in Kraft. Dennoch haben wir uns entschlossen, den Leitfaden auf Grundlage der derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen umfassend zu überarbeiten, um Ihnen eine Orientierungshilfe für die Praxis zu bieten. Wir hoffen, dass der Leitfaden Ihnen eine gute Unterstützung ist, um bei Sozialleistungsträgern oder in Beratungsstellen die richtigen Fragen zu stellen und Ihre Ansprüche zu kennen und durchsetzen zu können.
Zentrale Themen des Leitfadens sind die sozialhilferechtlichen Leistungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen. Ergänzend werden auch die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Leistungen berücksichtigt (z.B. Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld sowie Kranken- und pflegeversicherung). Ausführlicher wird auch die Frage der Unterhaltspflicht bei Pflegebedürftigkeit der Eltern behandelt. Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden in den Grundzügen ebenfalls angesprochenen; auf eine ausführliche Darstellung haben wir jedoch verzichtet, da sich diese bereits im Leitfaden SGB II/SGB XII findet.
Die einfache Orientierung im vorliegenden Leitfaden soll über das Stichwortverzeichnis ermöglicht werden. Wir haben versucht die Ausgangssituation Betroffener zu erfassen, um eine bestmögliche Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Sozialleistungen zu geben. Aus unserer Sicht besondere Probleme und kritische Aspekte werden ebenfalls thematisiert; viele Fragestellungen sind jedoch noch nicht abschließend geklärt. Häufig hängen die Entscheidungen der Behörden und der Sozialgerichte sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab. Wir möchten die Betroffenen deshalb ermutigen, bei der Geltendmachung Ihrer Leistungsansprüche vorhandene Möglichkeiten auszuschöpfen. Selbst wenn ein Antrag oder ein Widerspruch nicht erfolgreich sein sollte, wird der Verwaltung damit doch deutlich gemacht, dass Leistungsberechtigte über die Rechtslage und die Ansprüche informiert sind und bereit, sich für die Durchsetzung dieser einzusetzen. Letztlich wird sich die Behörde immer mit sachlich vorgetragenen neuen Argumenten und Tatsachen auseinander setzen müssen. In der Praxis spielen die Beweisbarkeit der tatsächlichen Verhältnisse und die Rechte im Verwaltungsverfahren somit eine entscheidende Rolle und werden aus diesem Grund in unserem Leitfaden auch ausführlicher behandelt.
Die Texte für den Leitfaden wurden maßgeblich von Laura Diehl (Sozialarbeiterin B.A.) und Prof. Dr. Frank Ehmann (Hochschullehrer an der Franfurt University of Applied Sciences) erstellt.
Der Leitfaden selbst gibt die Rechtslage zum 31.8.2018 wieder. Dem Buch liegen Aktualisierungen aus den Jahren 2021 und 2022 bei, die Sie sich auch hier herunterladen können. Wann eine vollständige Neuauflage des Leitfadens geplant ist, können Sie bei uns oder über die AG TuWas erfahren.
AG TuWas, Frankfurt University of Applied Scienes
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