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Verlagsprogramm

Doña Carmen (Hrg.): Entrechtung durch Schutz, Streitschrift gegen das Prostituiertenschutzgesetz

1. Auflage, © 2019 Doña Carmen e.V.
Kt., 648 Seiten, ISBN 978-3-932246-95-1
Preis 19,90 € inkl.Versandkosten

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Inhalt:


Vorwort des Herausgebers:

Im Sommer 2017 hat die herrschende politische Klasse den rund 200.000 in Deutschland tätigen Sexarbeiter/innen nachdrücklich vor Augen geführt, dass sie und ihre Tätigkeit hierzulande unerwünscht sind.

Mit dem so genannten Prostituiertenschutzgesetz sind entwürdigende Praktiken der Registrierung und Kontrolle in Gang gesetzt worden. Die davon Betroffenen werden gezielt gedemütigt, ausgegrenzt und tagtäglich zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Tausende werden durch diese berufsspezifische Sonder-Registrierung sehenden Auges in die Illegalität getrieben. Das hat es in Deutschland zuletzt unter den Nationalsozialisten gegeben.

Es scheint wie ein Treppenwitz der Geschichte: Waren in den 90er Jahren lediglich die Prostitutionsmigrantinnen hierzulande (aufenthaltsrechtlich) illegal, so treibt das neue Gesetz nunmehr auch deutsche Sexarbeiter/innen in die Illegalität.

Hinzu kommt: Unzählige Frauen werden durch eine irrwitzige Politik der Konzessionierung von Prostitutionsstätten in die Isolation der ‘Ein-Frau-Etablissements’ getrieben. Im Gefolge der Konzessionierung von Prostitutionsgewerben kommt es nun flächendeckend zur Schließung von Prostitutions-Etablissements. Viele Sexarbeiter/innen werden damit ihrer bislang sicheren Arbeitsplätze beraubt. Die regierungsamtliche Heuchelei, es gehe um den Schutz von Prostituierten, verkehrt sich immer deutlicher in ihr genaues Gegenteil. Das Prostituiertenschutzgesetz hat nicht mehr, sondern weniger Schutz für Sexarbeiter/innen zur Folge.

Die vorliegende Publikation versteht sich als Streitschrift. Ganz entschieden bestreiten wir die Legitimität einer Politik, die in repressiver Absicht und unter bedenkenlosem Bruch geltender rechtlicher Standards eine ganze Berufsgruppe systematisch stigmatisiert und rechtlos stellt. Wir bestreiten, dass es der Regierung mit dem Prostituiertenschutzgesetz überhaupt um ‘Schutz’ von Sexarbeiter/innen geht.

Zudem stellt sich die Frage, ob die Frage des ‘Schutzes’ nicht maßlos überschätzt wird. Die Rede von ‘Schutz’ erweist sich oft nur als Kehrseite einer gnadenlosen Unterschätzung der Bedeutung von Rechten, deren Inanspruchnahme Prostituierten vorenthalten wird.

Wenn Sexarbeiter/innen irgendeinen Schutz benötigen, dann zuallererst den Schutz ihrer Grundrechte, insbesondere des Grundrechts auf freie und ungehinderte Ausübung ihres Berufs. Eine Gesellschaft, die das zu gewährleisten nicht willens oder in der Lage ist, hat jedes Recht verwirkt, ihr Handeln mit dem Schutz von Sexarbeiter/innen zu rechtfertigen.

Ohne Anerkennung und faktische Gewährung der Grundrechte, ohne die vollständige Abschaffung des repressiven strafrechtlichen Sonder-Schutzes von Prostitution, ohne die Beseitigung der nach wie vor bestehenden rechtlichen Diskriminierung von Prostitution im Ordnungsrecht, im Baurecht, im Polizeirecht etc. wird es keine gesellschaftliche Wertschätzung und keinen Respekt für Sexarbeiter/innen geben.

Das eigentliche Grundproblem des Prostituiertenschutzgesetzes besteht darin, dass es ‘Rechte’ und ‘Schutz’ der Betroffenen in einen Gegensatz bringt und beides gegeneinander ausspielt. Beides, sowohl Rechte als auch Schutz, bleiben im Gefolge einer solchen Politik auf der Strecke. Die vorliegende Streitschrift plädiert dafür, dieses elende Spiel auf Kosten der Sexarbeiter/innen umgehend zu beenden.

Dabei geht es keineswegs nur um die Interessen von Sexarbeiter/innen. Das Prostituiertenschutzgesetz ist in hohem Maße auch ein Angriff auf Frauenrechte im Allgemeinen. Es rühmt sich eines "weiten Verständnisses von Prostitution". Das ist bemerkenswert. Bei Prostitution, heißt es, müsse es zu keinen körperlichen Berührungen kommen. Es müsse nicht einmal Geld im Spiel sein. Es reicht bereits aus, dass eine Frau durch ihre sexuellen Aktivitäten einen "geldwerten Vorteil" erlangt. Entscheidend sei nicht die Höhe dieses geldwerten Vorteils, sondern vielmehr, ob eine "gezielte Gewinnorientierung" vorliegt.

Es geht also um die subjektive Absicht, sich mittels sexueller Dienstleistungen den Lebensunterhalt zu sichern. Nun liegt diese subjektive Absicht in der Regel aber nicht offen zu Tage. Folglich bedarf es einer Überprüfung, ob im Einzelfall Prostitution vorliegt oder nicht. Natürlich versichert der Gesetzgeber, "private Kontakte ohne gezielte Gewinnorientierung" würden nicht unter ‘Prostitution’ fallen. Wer aber zieht hier die Grenze? Wo hört der ‘private Kontakt’ auf, wo beginnt ‘Prostitution’? Spätestens hier sollte frau hellhörig werden.

Es ist im ureigensten Interesse einer aufgeklärten Frauenbewegung, dem Prostituiertenschutzgesetz entschieden entgegenzutreten. Denn eine repressive Reglementierung von Prostitution dient stets als Negativfolie für die soziale Disziplinierung von Frauen der Mehrheitsgesellschaft. Die Botschaft lautet: Frauen, die nicht bereit sind, sich im Rahmen serieller Monogamie der Kontrolle ihrer Gebärfähigkeit und dem Imperativ hinreichender sexueller Reproduktion zu unterwerfen und die es mit ihrer sexuellen Freizügigkeit möglicherweise ‘übertreiben’, haben mit einer gesellschaftlichen Ächtung zu rechnen (‘Schlampe’), so wie sie in unserer Gesellschaft tagtäglich den Sexarbeiter/innen zuteil wird.

Das Ganze funktioniert wie im Falle der Hartz-Gesetze: Man schlägt die Arbeitslosen, meint aber die arbeitende Mehrheit der Bevölkerung, um deren Disziplinierung es in Wirklichkeit geht. Im Falle des Prostituiertenschutzgesetzes trifft es zunächst die Sexarbeiter/innen. Gemeint sind aber die Frauen der Mehrheitsgesellschaft, deren sexuelles Verhalten damit indirekt einer sozialen Disziplinierung unterworfen wird.

Es gehört zur historischen Dummheit des gegenwärtig immer noch salonfähigen Mittelklasse-Feminismus, all diese Zusammenhänge auszublenden. Oft stimmt man obendrein freudig in den Chor fanatisierter Prostitutionsgegner ein und fordert bedenkenlos eine ‘Ächtung’ der Prostitution. Dabei ist nicht Prostitution patriarchalisch, sondern vielmehr das ausschließliche Privileg des Mannes, sexuelle Dienste jenseits von emotionaler Bindung und sozialer Verpflichtung für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.

Ein durch und durch patriarchales Machwerk wie das Prostituiertenschutzgesetz, das Sexarbeiter/innen der Kontrolle zumeist männlicher Bordellbetreiber und einem geradezu totalitär anmutenden polizeilichen Kontrollregime unterwirft, lässt man hingegen kritiklos passieren. Bestenfalls kritisiert man das Gesetz dafür, dass es nicht noch schärfer gegen Prostitution vorgeht.

Nachfolgend veröffentlichte Texte plädieren für eine zivilisierte, auf rechtliche Gleichbehandlung zielende Regelung von Prostitution jenseits des Prostituiertenschutzgesetzes. Eine grundsätzliche Kritik an diesem Gesetz ist die erste Voraussetzung auf dem Weg dorthin.

Die Mehrzahl der hier vorgelegten Texte entstand in den vergangenen fünf Jahren im Zuge der praktischen Auseinandersetzung um das Prostituiertenschutzgesetz. Sie verdanken sich einem kollektiven Diskussionsprozess im Rahmen der Arbeit von Doña Carmen. Dazu gehören die Thesen zur Anmeldepflicht, zur gesundheitlichen Zwangsberatung, zur Erlaubnispflicht und zum Kondomzwang bei Prostitution. Älteren Datums sind die Abhandlung zu 10 Jahre "Prostitutionsgesetz" (2012), sowie der 2014 von Doña Carmen vorgelegte "Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse in der Prostitution".
Die Ausführungen zur "Politik der Zwangskondomisierung" wurden im Jahr 2015 verfasst, haben aber nicht das Geringste an Aktualität verloren. Einige dieser Texte sind auf der Website von Doña Carmen e.V. veröffentlicht worden und für diese Publikation bestenfalls stilistisch überarbeitet.

Andere Texte hingegen sind 2019 speziell für diese Publikation entstanden. Dazu gehören der Artikel "Rechtsfeministinnen, Prostitution und Abolitionismus", die "31 Einwände gegen die Schutzbehauptung: Das Prostituiertenschutzgesetz schützt Prostituierte" sowie die Ausführungen zum Thema "Der Hurenpass und die Nazis". Für namentlich gekennzeichnete Artikel tragen ausschließlich die genannten Verfasser/innen die Verantwortung.

Jeder der hier publizierten Texte repräsentiert eine für sich abgeschlossene Argumentation. Inhaltliche Überschneidungen der Passagen einzelner Texte wurden in Kauf genommen und halten die Herausgeber/innen für zumutbar. Leser/innen, die sich erstmalig genauer mit der hier dargestellten Thematik befassen, sei empfohlen, als Einstieg mit der Lektüre der "Thesen zum Prostituiertenschutzgesetz" zu beginnen. Erst vor deren Hintergrund erschließt sich manche Argumentation in anderen Artikeln.

Die Herausgeber/innen hoffen, dass die vorliegende Streitschrift die Debatten um eine humane und sachgerechte Prostitutionspolitik beflügeln möge und dazu beiträgt, das Prostituiertenschutzgesetz so schnell wie möglich zu Fall zu bringen.

Frankfurt am Main, im August 2019

Team Doña Carmen e.V.

Denise
Fraences
Juanita
Jule
Lisa
Viviana
Gerhard